BLUETTI 350 W Solarpanel Faltbar | 350 W (Nur Für Deutschland)

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Umsatzsteuergesetz (UStG)

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

2.

die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

3.

die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;

4.

die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;

5.

(weggefallen);

6.

die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;

7.

a)

die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

b)

die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,

c)

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d)

die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;

8.

a)

die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,

b)

die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;

9.

die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabr/eichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;

10.

die Beförderungen von Personen

a)

im Schienenbahnverkehr,

b)

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

11.

die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;

12.

die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a)

vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa)

vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,

bb)

von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder

cc)

den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

14.

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;

15.

die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbr/achten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

-----

*)

§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:10

a)

die Beförderungen von Personen mit Schiffen,

b)

die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr

aa)

innerhalb einer Gemeinde oder

bb)

wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte br/uttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fußnote

(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)


350 W Solarpanel Voraussichtliche Lieferung: Anfang Mai
📣 Die Bilder dienen nur zur Veranschaulichung, bitte beachten Sie das tatsächliche Modell und das Benutzerhandbuch. Mischen Sie NICHT verschiedene Modelle.
  • Schnelles Aufladen: Der Strom ist jederzeit abrufbar.
  • Platzsparend: Das faltbare Design spart Platz und lässt sich leicht transportieren und lagern.
  • Langlebigkeit: ETFE-Material und Laminierungstechnologie für optimale Leistung.
  • Verstellbare Winkel (35°-55°): Maximieren Sie die Absorption von Sonnenenergie.
  • Breite Kompatibilität: Bemessen auf 33 V / 9,2 A mit MC4-Steckern für die meisten Kraftwerke auf dem Markt.

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350 W Solarladeleistung

Mit einer beeindruckenden Ladeleistung von 350 W liefert das 350 W Solarpanel 1,75-mal mehr Energie als 200 W Solarpanel und 4-mal mehr Leistung als 100 W Solarpanel. Genießen Sie deutlich schnellere Ladezeiten für Ihre Powerstationen – ideal für längere Off-Grid-Abenteuer, unerwartete Stromausfälle, Wohnmobil-Reisen, Outdoor-Events und Notstromversorgung zu Hause.

Kompatibel mit BLUETTI Powerstationen und mehr

Das 350 W Solarpanel ist mit industriestandard MC4-Steckern und einer Leerlaufspannung (Voc) von 33 V ausgestattet, wodurch es mit den meisten Powerstationen kompatibel ist – inklusive BLUETTI und anderen Marken auf dem Markt. In Verbindung mit BLUETTI-Powerstationen optimiert das fortschrittliche Maximum Power Point Tracking (MPPT) automatisch die Ladeleistung und sorgt für eine gleichmäßige, stabile und hocheffiziente Solarstromerzeugung.

Technische Exzellenz trifft auf solare Innovation

Das 350 W Solarpanel ist mit langlebigen Materialien, verstärktem Glasfasergewebe und einer ETFE-Beschichtung ausgestattet und bietet Schutz nach IP67 gegen alle Wetterbedingungen sowie eine unübertroffene Widerstandsfähigkeit für eine lange Lebensdauer.

Warum übertrifft das 350 W Solarpanel seine Konkurrenten?

Das 350 W Solarpanel zeichnet sich durch seine MC4-Anschlüsse aus, die eine problemlose Einrichtung und eine vereinfachte Verkabelung ermöglichen. Der verstellbare Ständer sorgt für maximale Ladeeffizienz während des ganzen Tages. Sein faltbares Design macht es reisefreundlich, da Sie keine schweren Glasplatten mehr mit sich herumschleppen müssen.

Gehen Sie nie die Energie aus

Geeignet für verschiedene Anlässe

Andere Top-bewertete Produkte

Spezifikationen

BATTERIE-INFOMATION


Modell :
350 W Solarpanel

Spitzenleistung:
350W

Kaschierung :
ETFE(Ethylen-Tetrafluorethylen)

Zellentyp :
Monokristallines Silizium

Wirkungsgrad der Zelle:
Bis zu 23,4 %

Max. Leistung Spannung (Vmp) :
37,5 V

Strom bei maximaler Leistung (Imp):
9,2 A

Leerlaufspannung (OCV) :
46,5 V

Kurzschlussstrom (Isc):
10,8 A

Betriebstemperatur :
-10°C-+65°C

Beste Arbeits-Tmeperatur:
+25°C

Faltung Nummer :
4

Gewicht :
13,9 Kg(30,6Ib)

Garantie :
12 Monate

ALLGEMEINES


Gewicht:
13,9 kg/30,6 lbs

Abmessung (aufgeklappt):
2400*905mm/94,4*35,6inch

Abmessung (gefaltet):
905*613*65mm/35,6*24,1*2,5inch

Garantie:
24 Monate

In der Box

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Customer Reviews

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T
Tuti
BLUETTI PV350 Solarpanel Faltbar | 350 W

Super 👍 ,
ich bin begeistert 🥰 ,
ein Stern ⭐️ Abzug weil ,
ich benutze das Panel im 3 Jahr 🥰 ,
obwohl ich sehr ordentlich damit umgehe knicken jetzt unten die Ecken weg 😩 ,
bitte Bluetti verstärkt unten die Kanten ,
ansonsten bin ich sehr zufrieden 🥰 ,
Gruß Tuti

M
Marcus Wackermann
PV 350

Sehr schnelle Lieferung. Funktioniert 👍🏼, auch bei Teilverschattung.

R
Roswitha Kirchler

BLUETTI PV350 Solarpanel Faltbar | 350W

S
Steffen Seidel
Top

Alles bestens gerne wieder

K
KaPe Schmidt
BLUETTI PV350

Gut durchdachtes System. Perfekt für die schnelle Anwendung.

FAQS

How-to

A useful guide to making the most of it all.

Product Application

BLUETTI PV350