0% Steuersatz für Solarenergie
Mehrwertsteuerfreie Bestellung nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wird der Steuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privathäusern, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden einschließlich der erforderlichen Komponenten und Stromspeicher auf 0 % gesenkt.
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